Zweck der Stiftung

Der Unternehmer Günther Weber gründete die Stiftung im Jahr 2007 und führte damit ein bereits seit vielen Jahren bestehendes Engagement für sozial bedeutsame Projekte konsequent fort. Mit der Stiftung erhielt dieses langjährige Wirken einen klaren institutionellen Rahmen und konnte nachhaltig weiterentwickelt werden.

Die Stiftung

Am 18. Dezember 2007 erkannte das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Günther Weber Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts an.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der oben genannten gemeinnützigen Zwecke.
Die Stiftung ist auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit steuerlich begünstigt. Neben eigenen Stiftungsprojekten, ist die Unterstützung gemeinnütziger Projekte anderer Träger möglich. Die Günther Weber Stiftung verfügt derzeit über ein Stiftungskapital von 600.000 Euro.
 

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