Am 18. Dezember 2007 erkannte das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Günther Weber Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts an.
Zwecke der Stiftung sind:
Die Förderung erfolgt im Rahmen der oben genannten gemeinnützigen Zwecke.
Die Stiftung ist auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit steuerlich begünstigt. Neben eigenen Stiftungsprojekten, ist die Unterstützung gemeinnütziger Projekte anderer Träger möglich. Die Günther Weber Stiftung verfügt derzeit über ein Stiftungskapital von 600.000 Euro.